«Mittlere und kleinere Unternehmen kommen unter Druck»
Impressum: Interview von Peter Schnider (Vorsorge Aktuell) mit Dr. Daniel Heller, Geschäftsführer der Aktion Freiheit und Verantwortung im Vorsorge Aktuell, 10. Februar 2011. Homepage von "Aktion Freiheit und Verantwortung"
Die Aktion Freiheit und Verantwortung hat die Verordnung zur Strukturreform analysiert und meint, dass es künftig schwierig wird, gute Milizkräfte für die Führung der beruflichen Vorsorge zu finden. Geschäftsführer Daniel Heller nimmt Stellung.
Gemäss der letzten BSV-Mitteilung erhöht die Verordnung zur Strukturreform die Transparenz bei der Verwaltung von Pensionskassen und antwortet auf Anliegen, die im Vorfeld der Abstimmung über den Umwandlungssatz geäussert wurden. Wird das Ziel des Gesetzgebers also erreicht?
Nein, im Gegenteil. Man muss die Verordnungsentwürfe zur BVG-Strukturreform als in ihren Wirkungen zu wenig überlegt und teilweise kontraproduktiv einstufen. Sie gehen weit über die vom Gesetzgeber angestrebten Regulierungen hinaus und schränken die Eigenverantwortung des obersten Organs massiv ein, ohne dass dazu eine gesetzliche Grundlage bestehen würde. Ebenfalls weiten sie die Prüfungsbefugnisse der Revisionsstelle - ebenfalls ohne gesetzliche Grundlage - aus, was zu einer markanten und vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Verteuerung der beruflichen Vorsorge führt.
Mit der Strukturreform werden die Aufgaben der Miliz-Führungsorgane von Vorsorgeeinrichtungen erstmals in einem Gesetzesartikel festgehalten. Wird diese Stärkung der Milizorgane mit der Verordnung gefestigt?
Ganz klar Nein. Die BVG-Strukturreform präzisiert richtigerweise die Aufgaben des obersten Organs einer Vorsorgeeinrichtung und stärkt den Grundsatz der Eigenverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung ist somit weiterhin verantwortlich für die Gesamtführung der Vorsorgeeinrichtung. Die nun vorgelegten Verordnungsbestimmungen – insbesondere im BVV 2 – hingegen schränken diese Verantwortung umgehend wieder ein, und zwar massiv. Gute Milizkräfte findet man immer dann, wenn diese wichtige und verantwortungsvolle Funktionen übernehmen können. Die Verordnungsentwürfe schwächen die Stellung des paritätischen Führungsorgans derart, dass die Übernahme einer Position unattraktiver wird. Die Folge ist für mich klar: Es werden sich weniger qualifizierte Milizler für diese Funktionen interessieren.
Ein wichtiges Element der betrieblichen Vorsorge in der Schweiz ist das Thema Freiwilligkeit.Das zeigt sich an der Bedeutung der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge.Unterstützt die geplante Verordnung diesen Aspekt?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Arbeitgeber über das Regelwerk glücklich sind. Die Regeldichte der neuen Verordnungen wird zu erheblichen Mehrkosten in den Vorsorgeeinrichtungen führen. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen, die bisher zu Gunsten ihrer Mitarbeitenden eigene Pensionskassen geführt haben, kommen damit unter Druck. Viele von ihnen werden überlegen müssen, ob sich der beträchtliche Aufwand für die umfassende Berichterstattung an die Aufsicht überhaupt noch lohnt, wenn die Erträge im Gegenzug durch die höheren Abgaben reduziert werden.
Nicht zuletzt unter dem Eindruck des jüngsten Pensionskassenskandals an der Limmatstadt werden der Revisionsstelle in der Verordnung mehr Kompetenzen gegeben, um künftig solche Fälle zu verhindern. Ist dies realistisch?
Nein, das zeigt die geplante Bestimmung zur Rolle der Revision bei Rechtsgeschäften mit Nahestehenden exemplarisch: Der Revisionsstelle obliegt es lediglich zu prüfen, ob in den offen gelegten Rechtsgeschäften die Interessen der Vorsorgeeinrichtungen gewahrt sind. Weder ist darin die Prüfung auf Marktkonformität noch der Begründung auf inhaltliche Richtigkeit vorgesehen. Diese Verordnungsbestimmung ist nicht umsetzbar, da auch eine Revisionsstelle über keine verlässliche Information darüber verfügen kann, ob ein Rechtsgeschäft marktkonform ist, zumal dazu auch keine Legaldefinition besteht. Kommt hinzu: Durch diese Bestimmung wird massiv in die Eigenverantwortung des obersten Organs eingegriffen: Es wird geradezu bevormundet, da der Verordnungstext die (stillschweigende) Vermutung enthält, das Rechtsgeschäft sei nicht marktkonform geschlossen worden.
Mit der Offenlegungspflicht gegenüber der Revisionsstelle wird endlich Transparenz erreicht. Ist dies nicht eine der wichtigen Forderungen, die in den Diskussionen rund um die Abstimmung vom vergangenen März immer wieder auftauchte?
Die Pflicht zur Offenlegung wird bereits in Art. 51c Abs. 2 des BVG geregelt. Aus diesem Grund ist nicht einzusehen, weshalb die Mitglieder des obersten Führungsorgans zusätzlich die wirtschaftlichen Berechtigungen an Unternehmen offen legen müssen. Es ist auch nicht ersichtlich, was die Revisionsstelle mit dieser Information anfangen soll. Nur weil etwas kontrolliert wird, ergibt sich keine höhere Vorsorgesicherheit.
Wie beurteilen Sie den ganzen Verordnungsentwurf in einem kurzen Fazit?
Den Verordnungsentwurf prägt ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Akteuren in der BVG. Eine möglichst durchgreifende Kontrolltätigkeit soll Missbräuche verhindern. Dabei wird verkannt, dass eine erhöhte Regelungsdichte in Verbindung mit einem hohen Kontrollanspruch allein noch kein Garant dafür ist, dass es in Zukunft nicht zu medienträchtigen Skandalen kommen wird. Der Gesetzgeber hatte dies erkannt und darauf abgezielt, Kompetenz und Verantwortung der paritätischen Führungsorgane zu stärken. Dies war der richtige Weg. Aber durch die restriktiven Verordnungen wird die zweite Säule nicht nur verteuert, sie büsst in Bezug auf die eigenverantwortliche Führung auch wesentlich an Attraktivität ein. Sofern diese Verordnungsbestimmungen in Kraft gesetzt werden, dürfte es in Zukunft massiv schwieriger werden, genügend und vor allem die geeigneten Personen für die Führungsorgane von Vorsorgeeinrichtungen im Milizsystem zu finden. Das war nicht die Absicht des Gesetzgebers, darum gehört die Verordnung zurückgewiesen und muss massiv überarbeitet werden. Was die zweite Säule heute braucht, sind effiziente Prozesse und einen gesunden Wettbewerb zwischen den Anbietern.
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