Wer vertritt die Interessen der Versicherten – wirklich?

Impressum: Autor ist Christoph Curtius, CFO der PKRück AG – Erschienen am 21. April 2010 in AWP Soziale Sicherheit (Download Artikel als pdf), Seite 7. Mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Der Zweck der beruflichen Vorsorge ist die langfristige Sicherung des Lebensstandards der Versicherten durch ihre individuelle Sparleistung. Diese Grundidee der 2. Säule wird jedoch zunehmend von privatwirtschaftlichen Interessen bedrängt. Die Versicherten können ihre eigenen Interessen kaum wahrnehmen. Von wem dürfen sie Unterstützung erwarten, von wem nicht?

Alle Initiativen, Gesetzesänderungen oder regulatorischen Eingriffe der vergangenen Jahre haben immer zu einer Verringerung der Ansprüche der Versicherten geführt. Gerade sie scheint dies jedoch kaum zu kümmern. Weshalb sonst hat die neuste Initiative zur Senkung des Umwandlungssatzes kaum Gegenwehr der Betroffenen ausgelöst? Sie scheinen an einer doppelten Überforderung zu leiden, aus einem Informationsnotstand kombiniert mit Handlungsohnmacht. Wer sich nicht professionell mit der beruflichen Vorsorge befasst, läuft Gefahr, sich im Dickicht der Fachterminologie zu verirren und in der Diskussion über Mindestzinssatz, Umwandlungssatz, Legal Quote oder technischen Zins aus den Augen zu verlieren, worum es tatsächlich geht: nämlich um den persönlichen Sparbatzen für die Zeit nach der Pension. Dass es sich dabei um «funny money» handelt, um Geld also, das erst in ferner Zukunft tatsächlich in der Haushaltskasse verfügbar ist, kompliziert die Sache. Und da heute die meisten Entscheidungen rund um das Altersguthaben von Verwaltung und Politik geprägt sind, fühlen sich viele Versicherte ohnmächtig und verzichten auf ein persönliches Engagement. Ohne Zweifel gelingt heute sämtlichen Akteuren im Bereich der 2. Säule die Durchsetzung ihrer Interessen wesentlich besser als den ursprünglich als einzige «Zielkunden» vorgesehenen Versicherten. Die Frage stellt sich deshalb, wer sich an ihrer Stelle für ihre Belange einsetzt.

Das Hauptinteresse der Versicherten: Optimaler Sparprozess

Die der 2. Säule zugrundeliegende Idee ist es, den individuellen Sparprozess während der Erwerbstätigkeit so zu gestalten, dass zum Zeitpunkt der Pensionierung ein möglichst hohes Altersguthaben resultiert. Der daraus abgeleitete Auftrag für die Pensionskassen lautet deshalb, die ihnen anvertrauten Gelder so zu investieren, dass langfristig die grösstmögliche Rendite resultiert. Diskussionen rund um «Sickerlöcher» in den Kassen, überhöhte Verwaltungsabzüge und Beraterhonorare zeigen, dass in der Ausführung dieses Auftrages erheblicher Spielraum besteht. Die Frage drängt sich auf, was die Versicherten von den einzelnen Akteuren erwarten können oder sogar müssen. Die Situation stellt sich so dar:

Pensionskassen sollen anvertraute Gelder so investieren, dass langfristig die grösstmögliche Rendite resultiert. Angesichts der jüngsten Verwerfungen auf dem Finanzmarkt erscheint dies schwierig, doch anders als beispielsweise das Versicherungsgeschäft gestaltet sich die berufliche Vorsorge langfristig und ist nur sehr selten mit plötzlich eintretenden Ereignissen konfrontiert. Viele ihrer Parameter – wie beispielweise steigende Lebenserwartung oder auch Inflation – können nicht beeinflusst werden. Bei der Verfolgung des Ziels, optimale Sparresultate zu erzielen, müssen sich Pensionskassen auf jene Faktoren konzentrieren, die direkt beeinflussbar sind. Sie sollten vorwiegend in Sachwerte, also Immobilien und Aktien, investieren. Die einmal gewählte Strategie sollten sie sowohl in guten wie auch in schlechten Zeiten konsequent verfolgen. In der Vergangenheit liess sich auf diese Weise die höchste reale Wertschöpfung erzielen und es besteht kein Grund zur Annahme, dass dies in Zukunft anders sein wird. Der Nutzen von Obligationen liegt in ihrer Kraft, Vermögensschwankungen zu stabilisieren. Die mit ihnen zu erzielenden Erträge werden auf längere Sicht immer niedriger sein als jene der Aktien. Eine ständige Anpassung der Anlagestrategie an so unstabile Parameter wie Deckungsgrad, Börsenzyklus oder sogar Anlagekommentare in der Sonntagspresse sind kaum zielführend – und eindeutig nicht im Interesse der Versicherten.

Externe Berater der Vorsorgeeinrichtungen nehmen oftmals Einfluss auf die Anlagestrategie. An stärkeren Vermögensschwankungen sind sie nicht interessiert, da solche in grösserer Verantwortung resultieren. Sie tendieren deshalb in der Regel zu einer Anlagestrategie, die lediglich die Erzielung von Minimalrenditen unter Berücksichtigung möglichst geringer Vermögensschwankungen vorsieht. Im Interesse von Versicherten wären jedoch Maximalrenditen.

Regulatoren arbeiten nicht zugunsten der Versicherten. Der schleichende kollektive Rückbau der 2. Säule der vergangenen Jahre ist eine unmittelbare Folge von Überregulierung und staatlich verordnetem Raubbau am Renditepotenzial. Ohnehin bürdet der Regulator Pensionskassen immer mehr vorsorgefremde Aufgaben auf und setzt ihnen hinderliche und kontraproduktive Schranken. Die berufliche Vorsorge bedarf einer langfristigen Betrachtungsweise. Die Liquidationsbetrachtung, welche insbesondere bei der Regelung der Teilliquidationen zum Ausdruck kommt, widersetzt sich diesem Grundgedanken.

• Im Bereich der Politik fällt vor allem die intensive Lobbyarbeit der im Vollversicherungsgeschäft tätigen Versicherungsgesellschaften auf, die einerseits im Bereich der beruflichen Vorsorge systemfremd sind und andererseits selbstverständlich die Interessen ihrer Aktionäre verfolgen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass ihr Einfluss auf den politischen Meinungsbildungsprozess noch ausgeprägter ist als beispielsweise derjenige des Bauernverbandes oder der Pharmalobby.

• Von den Gewerkschaften wäre eigentlich eine Politik zu erwarten, die den Interessen der Versicherten entspricht. Sie und andere politisch zum linken Spektrum zählende Interessenvertreter tun sich mit Pensionskassen – als erzkapitalistische Erfindung – aber grundsätzlich schwer. Eine generelle Umverteilung im Stil der AHV wäre ihnen lieber als ein individueller Sparprozess.

Sammelstiftungen grosser Versicherungsgesellschaften bieten ihren Versicherten in der Regel lediglich eine Minimalverzinsung an, während allfällige Zinsgewinne direkt in die Taschen ihrer Aktionäre fliessen. Partikularinteressen einzelner Stiftungsräte sowie externen Beratern decken sich selten mit den Interessen der Versicherten.

Autonome und teilautonome Sammelstiftungen sowie firmeneigene Pensionskassen sind unabhängig und müssen keine Gewinne an Dritte abliefern. Dadurch können sie längerfristig planen und sind sogar vielfach in der Lage, höhere Anlagerisiken einzugehen. Vergleiche haben in der Vergangenheit gezeigt, dass unabhängige Sammelstiftungen in der Regel tatsächlich eine höhere Verzinsung der Altersguthaben anbieten. Firmeneigene Pensionskassen sind zudem aufgrund ihrer betriebswirtschaftlichen Aufgabe meist risikofreudiger, nicht zuletzt deshalb, weil Arbeitgeber bzw. Unternehmensführung stärker in die Verwaltung eingebunden sind. Auch hier zeigt die Historie, dass Arbeitgeber in aller Regel dafür gerade stehen, wenn ihre Pensionskasse in Schwierigkeiten gerät.

Heute sind es vor allem die unabhängigen Sammelstiftungen und firmeneigenen Pensionskassen, die den Interessen der Versicherten gerecht werden. Sie fühlen sich ihren Versicherten verpflichtet und lassen sie direkt an allfälligen Gewinnen partizipieren. Es wäre – vor allem im Sinne der Versicherten – wünschenswert, dass sie sich gemeinsam zu verstärkter Lobbyarbeit entschliessen.

 

Bot-Test (leave blank):