Licht im BVG-Tunnel?

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in stocks.ch (Experten-Kolumne), 29. April 2011. Link stock für Download Artikel.

Die Strukturreform fusst auf einem verqueren Verständnis von beruflicher Vorsorge im Bundesamt für Sozialversicherungen. Entgegen der Ansicht von Direktor Yves Rossier muss ein Stiftungsrat mit dem Geld seiner Versicherten geschäften, das ist seine zentrale Aufgabe. Falsch ist nur, wenn er oder Dritte sich an ihrem Vermögen vergreifen und auf ihre Kosten bereichern.

Nach Schweizerischem Verständnis sind Pensionskassen verselbständigte Vermögen der Arbeitnehmer. Das waren sie zumindest bis 1985, als von vielen unbemerkt ein Paradigmawechsel vollzogen wurde. Bis dahin genügten Grundgesetz und zwei drei Spezialartikel für eine saubere, effiziente Abwicklung. Das freiheitliche System mit den unabhängigen Vorsorgeeinrichtungen erntete dafür weltweit Anerkennung. Ihre Exponenten führten den Vorsorgezug sicher durch die hügelige Finanzlandschaft bis er dann im BVG-Tunnel mit grundlegenden Konstruktionsfehlern verschwunden ist.

Mit diesem Gesetz wollte man eigentlich nur das Erfolgsmodell „made in Switzerland“ der gesamten Arbeitnehmerschaft zugänglich machen. Von der Erweiterung sollten insbesondere KMU profitieren, die bis dato keine Vorsorgeeinrichtung hatten. Für sie mussten neue Vorsorgeträger geschaffen werden, für eine starke Berner Polit-Lobby willkommener Anlass, den Schweizer Lebensversicherungsgesellschaften ein einträgliches und sicheres Geschäft zuzuhalten. Pro Forma hat man ihnen Mantelstiftungen vorgehängt, durch die ihnen Vorsorgegelder direkt zufliessen und auf lange Jahre hinaus verlocht werden. Die Zulieferer der Pensionskassen durften so fortan, und das unter eigener Aufsicht, namhafte Teile der 2. Säule auf eigene Rechnung verwalten.

Mit der fixen Installation dieser externen Parteien wurde die bewährte Grundstruktur des Schweizer Vorsorgemodells kaputt gemacht. Darin verwalten und vermehren unabhängige Stiftungen ihr eigenes Vermögen. Dem gegenüber geschäften Versicherer mit den ihnen anvertrauten Geldern, leben davon sehr gut und vermischen es mit Eigenkapital und Eigeninteressen. Sie entziehen den Arbeitnehmern die Verfügungsgewalt über ihre Vermögen und arbeiten, amtlich geschützt, bewusst undurchsichtig. Neben dem Schutz gegen Todesfall- und Invaliditätsrisiken wickeln sie, tariflich vermengt, Vermögensverwaltung, Administration und Information gegen nicht kontrollierbare Gebühren ab. Das Sparen mit Versicherungsverträgen widerspricht dem grundlegenden Diversifikationsauftrag von Pensionskassen und birgt immense Gegenparteirisiken. Wenn nur einer dieser vollmundigen Garantiegeber Konkurs macht, sehen sich viele Vorsorgenehmer unmittelbar ihres gesamten Vermögens beraubt.

Angesichts dieser offenkundigen Ineffizienz und Gefahren organisierten sich, teils zum Ärger politischer Arroganz, immer mehr KMU in unabhängigen Sammelstiftungen, wo Verhältnisse herrschen, wie sie für traditionelle, erfolgreiche Firmenstiftungen gelten. Ihr Geschäftsmodell legt Verträge, Abläufe und Risikomanagement offen und kann von den Arbeitnehmern überprüft, optimiert und nötigenfalls korrigiert werden. Diese freiheitliche Ordnung ist dem Bundesrat jetzt nicht mehr genehm. Er lässt die eigene Kaste mit den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und die Versicherungseinrichtungen unbehelligt. Dafür musste BSV Direktor Yves Rossier unter dem Decknamen Corporate Governance für die autonomen Kassen ein neues Regime einrichten. Unter koreanischen Verhältnissen (NZZ vom 13.4.2011) liess er mit neuer Aufsicht ein streng kommunistisch ausgelegtes Kaiser-Reich basteln.

Bereits die alte Aufsicht unter dem BSV und der Kantone erregte regelmässig öffentliches Aufsehen. Neu sehen Eidgenössische Aufseher auf kantonale Aufseher, die ihre Kontrolleure aussenden, um nach den privaten Verhältnissen der Stiftungsräte und ihrer Bediensteten zu sehen. In diesem föderalistischen System herrscht bekanntlich wenig Einigkeit und das Peter-Prinzip feiert fröhliche Urstände. Die Kantone Zürich und Schaffhausen liessen vorsorglich, ein weltweites Unikum, ihre fachtechnische Inkompetenz in Sachen Pensionskassen schon einmal zertifizieren und damit ihre Machtansprüche zementieren. Die Angst der Arbeitnehmer ist begründet, dass diese Aufsichtsbehörden mit neuen Regulierungsinstrumenten den Vorsorgezug geradewegs in ein tiefes schwarzes Loch führen. Nach vorne ist kein Licht in Sicht. Eine Umkehr mit Reflektion der vergangenen 25 Jahre verspricht weit mehr Erfolg und ist dringend angezeigt, bevor der BVG-Tunnel ganz einbricht.

Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer und Verwaltungsratspräsident der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten. 

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